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mit Drohnen und Copter aufgenommen

Neuperlach: Das ist München. Aber anders!

Foto- und Bilderdienst Gelbmann - Neuperlach-München






Rechtliches

Rechtliches

Die EU-Richtlinien der neuen EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) definieren ab 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder und darüber hinaus voraussichtlich später auch für die Schweiz, Norwegen und Island. Ergänzend dazu gibt es weiterhin länderspezifische Vorgaben der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU (so auch innerhalb Deutschlands), die zusätzlich erfüllt werden müssen.

Im Zusammenhang mit dem Betrieb von Drohnen und Coptern gibt es daher eine neue EU-Drohnenverordnung, die von uns Drohnenpiloten, oder auch, „Fernpiloten“, eine hohe Qualifikation abverlangt. Diese kann durch mehrere theoretischen und praktischen Prüfungen erlangt werden.

Die bisher gültigen Aufstiegsgenehmigung der Regierung von Oberbayern, verlieren nach einer Übergangszeit, ihre Gültigkeit.

Wer Neuperlach liebt, liebt yellow-fly.de



LUFTFAHRT BUNDESAMT - UAS-Betreiber-Nummer (e-ID)


UAS-Betreiber-Nummer


Versicherung und Aufstiegsgenehmigung


Die Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten und Zulassung von Ausnahmen von Betriebsverboten (Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern vom 22.12.2017, Gz. 25-3747-18) ist vorhanden und räumt mir dadurch mehr Rechte für den Betrieb der Drohne ein.

Versicherung und Aufstiegsgenehmigung